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Man möchte meinen, dass es zu der Registration von Flugzeugen international normierte Vorschriften gäbe. Dem ist nicht so. Als einzige Bedingung muss erfüllt sein, dass ein Fluggerät, welches aus eigener Kraft in den kontrollierten Luftraum eindringen kann (ich meine das sind in Deutschland 50m), eine Registrierungsnummer trägt. Diese muss Aufschluss über den Besitzer, Herkunftsland und den Flugzeugtypen geben.
An welcher Stelle Fluggeräte und in welcher Ausführung sie dieses Kennzeichen tragen, unterliegt der Jurisdiktion des Heimatlandes.
Ich versuche noch ein paar fachliche Belege zu finden, damit aus meiner hier postulierten These eine fundierte Antwort wird.
So, das hat aber ganz schön gedauert.. dieses Recherchieren. Ich habe keine explizite Antwort auf deine Frage gefunden, allerdings denke ich jedoch Beleg genug um die Glaubwürdigkeit meiner erst getroffenen Aussage zu untermauern.
Die Vorschriften zur Registrierung von Flugzeugen sind durch die International Civil Aviation Organization (ICAO) festgesetzt, sind allerdings relativ allgemein formuliert. Verlangt wird lediglich die Zulassung bei einer ''national authority'' (z.B. FAA, LBA). Die Registrationsnummer muss darüber hinaus Auskunft über die Herkunft des Flugzeuges geben.
Die Vorgaben zur Anbringung dieser Kennung variiert zwischen den Ländern. Wichtiger als der Aufdruck selbst ist jedoch die Rechtsurkunde, die diese Registrierung beglaubigt (sozusagen der Fahrzeugschein). Dieses Dokument muss bei jeder Bewegung des Fluggerätes beigeführt werden. Einige Länder erfordern darüber hinaus sogar eine ''permanente, feuerfeste Metallplatte'', auf der die Registrierung zu lesen ist (für den Fall, dass das Dokument bei einem Unfall verbrennt. Na wer hätte das gedacht ).
Hätte nicht gedacht, dass man da so "nach Schnauze" vorgehen darf.
Trotzdem muss es - so meine ich - eine Art von Bestimmung geben, wie alle D- Airliner zu registrieren sind..bzw. dass die Wings definitiv NICHT zu den Kennzeichnungsflächen dazugehören.
Irgendein System steckt in Deutschland hinter allem, daran glaube ich felsenfest.
Die Bestimmungen für Deutschland stehen in der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Anlage 1 (zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1). http://www.gesetze-im-internet.de/luftv ... 1_161.html.
Demnach gehört die untere linke Wing bei Flugzeugen bis 5,7 MTOW definitiv zu den Kennzeichnungsflächen.
LG
Die Frage hatte ich mir auch schon mehrfach gestellt und einfach einmal das LBA angeschrieben. Ich habe kurz darauf eine eine Antwort erhalten.
Zunächst wurde (wie bereits im posting von stratocruiser erwähnt) auf die Anlage 1 der LuftVZO hingewiesen.
Als Nachsatz wurde mir mitgeteilt...
"Die für Deutschland geltende Besonderheit und Ausnahme ist daher, dass schwerere Luftfahrzeuge das Kennzeichen nicht unter der linken Tragfläche führen müssen.
Dazu gibt es bei der ICAO zum Annex 7 den Hinweis auf "National Differences".
Jetzt bräuchte ich nur noch´n Link der den Annex der Nationalen Besonderheiten beinhaltet. und vor allem: den Hintergrund dieser Besonderheit.
Ich forsche aber selber aucb noch mal weiter.