flieg wech hat geschrieben:statistisches Bundesamt und es geht um Cargo
Ja, aber welche Messgrösse? 196 to tatsächliches Gewicht, so wie es auf der Waage steht? Dann wird das frachtpflichtige Gewicht wahrscheinlich größer sein.
Du hast im Luftfracht-Bereich ein Mass-Gewichts-Verhältnis von 1:6. Das heisst, 1 to = 6 cbm, bzw. 1 cbm = 166,67 kg.
Sollte das Volumengewicht größer sein als das tatsächliche Gewicht (was oft vorkommt), zahlst du Fracht auf das Volumengewicht.
Wenn du z.B. eine Sendung mit 30 cbm und 3000 kg hast, ist das Volumengewicht 30 * 166,67 = 5000 kg. Die Frachtkosten werden dann auf 5000 kg berechnet, nicht auf 3000 kg.
Eine Maschine kann daher auch dann frachtmässig voll ausgelastet sein, wenn das theoretisch mögliche Gesamtgewicht nicht erreicht wird. Bei sperrigen Sendungen kann das frachtpflichtige Gewicht sogar noch höher sein.
Daher meine Frage. Wenn die 196 to sich auf das tatsächliche Gewicht beziehen, weisst du immer noch nicht, wie viel frachtpflichtiges Gewicht die Airline abgeflogen hat.
Und beim statistischen Bundesamt würde ich davon ausgehen, dass es sich um das tatsächliche Gewicht handelt, denn die bekommen ihre Zahlen aus den Ausfuhranmeldungen. Und da steht nur das tatsächliche Gewicht drin.